Literatur

Wem gehört der Balkon?

1 ANTWORT

Abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt.

{{ relativeTimeResolver(1666769714290) }}

LIVE
Punkte Punkte 68
Bewertung

Hat das geholfen, deine Frage zu beantworten?