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Wie oft kann man in Revision gehen?
Gegen ein Urteil lässt sich grundsätzlich nur einmal Berufung eingehen. 1. Es ist nur möglich, gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einlegen. 2. Das Landgericht muss im Rahmen des Berufungsverfahrens über die Sache entscheiden. Gegen dieses zweite Urteil ist lediglich die Revision möglich.
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