Sonstiges
Was bedeutet Notstand Ausrufen?
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ANTWORT
Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne ist eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss. Kommt es in bestimmten Gebieten zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch Ausnahmezustand, ausgerufen werden
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