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Ist Kannibalismus strafbar?
Laut Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger ist das Essen von Menschenfleisch kein Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Der BGH nimmt bei kannibalistischen Handlungen den Straftatbestand des § 168 StGB, Störung der Totenruhe an, da es den Menschen auf eine Stufe mit einem Nutztier stellt.
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